Ein Baulöwe und die Kinderpornos: Flugblattverteilungen anläßlich der EKZ-Eröffnung in Bramfeld
Anläßlich der Eröffnung des neuen Einkaufszentrums in Hamburg-Bramfeld thematisierten Nationalisten wieder einmal die interessante Frage, ob es sich bei dem Bauherrn dieses Einkaufszentrums um den „bekannten Hamburger Bauunternehmer B.“ handelt, der wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften einen Strafbefehl von über 750.000 Euro akzeptierte.
Die Hamburger Morgenpost berichtete am 17.11.2009 über einen “Baulöwen Hermann Friedrich Bruhn”, der in seiner “Hamburger Luxus-Villa Kinderpornos gehortet” habe. “Hunderte Ekel-Videos” seien gefunden worden, und die Kinder in den Ekel-Filmen seien zum Teil “deutlich jünger als zehn Jahre”. Weiter berichtete die MOPO, daß der unter Verdacht stehende Baulöwe unter anderem das “im Bau befindliche Bramfelder EKZ” besitzt.
Der Strafbefehl wegen der Kinderpornos erging dann laut BILD-Zeitung vom 31.03.2010 an den „bekannten Hamburger Bauunternehmer B.“. Es spricht einiges dafür, daß es sich in beiden Presseberichten um dieselbe Person handeln könnte.
Es gestaltet sich allerdings schwierig, den Bauherrn des EKZ persönlich dazu zu befragen, denn auch bei der heutigen Eröffnung war Herr Bruhn wieder einmal nicht zugegen. Zumindest offiziell nicht. Schon am „Tag der offenen Baustelle“ im Juni letzten Jahres erschien der Bauherr nicht persönlich, um mit Bramfelder Bürgern das Richtfest nachzufeiern. Lediglich gute Freunde von ihm waren dort. Deren Reaktionen auf unser Flugblatt waren jedoch ziemlich eindeutig – offensichtlich ein Treffer ins Schwarze.
Das hat unseren Verdacht eher noch bestärkt. Deshalb haben wir das Flugblatt auch gestern abend anläßlich einer vorgezogenen Eröffnungsfeier für geladene Gäste wieder vor dem Einkaufszentrum verteilt. Außerdem bekamen gestern abend tausende Anwohner in Bramfeld das Flugblatt in ihre Briefkästen.
Am heutigen offiziellen Eröffnungstag wehten zahlreiche Flugblätter vom Parkdeck des Einkaufszentrums langsam hinunter, direkt vor den Haupteingang in der Herthastraße. Weitere Flugblätter wurden innerhalb des Konsumtempels hier und da „liegen gelassen“ und werden sicher ebenfalls den einen oder anderen neugierigen Leser finden.
Wir werden das Thema auch weiterhin nicht zu den Akten legen, denn von einem öffentlichen Gerichtsprozeß mag sich ein Kinderporno-Fan mit dem nötigen “Kleingeld” freikaufen können – von unserer kritischen Hinterfragung jedoch nicht.
Ältere Artikel zu diesem Thema:
Ein Baulöwe und die Kinderpornos: Flugblattverteilung in Harvestehude (09.07.2010)
Ist der Kinderporno-Baulöwe Bauherr vom im Bau befindlichen Bramfelder EKZ? (12.06.2010)
Flugblatt-Text:
Ein „bekannter Hamburger Bauunternehmer“ soll laut Bericht der BILD-Zeitung vom 31.03.2010 „massenweise Kinderpornos gehortet haben“. In dem Bericht heißt es weiter, daß „jetzt gegen B. (38) wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften“ ein Strafbefehl über 750.000 Euro ergangen sei. Diesen habe „Bauunternehmer B. … bereits akzeptiert“. Der Tatvorwurf gegen „B.“ ergab sich durch Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft, die weltweit gegen 4000 Personen ermittelte, darunter 560 in Deutschland, von denen 37 in Hamburg wohnen. „B“. ist einer davon. Beamte des Landeskriminalamtes hatten „in der Alstervilla des Unternehmers Beweismaterial beschlagnahmt“.
Doch wer ist der Hamburger „Bauunternehmer B.“?
Die Hamburger Morgenpost berichtete am 17.11.2009 über einen „Baulöwen Hermann Friedrich Bruhn“, der in seiner „Hamburger Luxus-Villa Kinderpornos gehortet“ habe. „Hunderte Ekel-Videos“ seien gefunden worden und die Kinder in den Ekel-Filmen seien zum Teil „deutlich jünger als zehn Jahre“. Weiter berichtete die MOPO, daß der unter Verdacht stehende Baulöwe unter anderem das „im Bau befindliche Bramfelder EKZ“ besitzt.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesen Presseberichten?
Wer ist der Hamburger Bauunternehmer, dessen Namen die Zeitungen mittlerweile nicht mehr vollständig nennen?
Wer ist der Hamburger Bauunternehmer, der mit Kreditkarte Kinderpornos im Internet kaufte?
Wer ist der Hamburger Bauunternehmer, dem ein öffentlicher Gerichtsprozeß erspart blieb und der stattdessen einen Strafbefehl über 750 000 Euro akzeptierte?
Herr Bruhn, sind Sie das?
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