20-Cent-Mörder vor Gericht


Am 12. Juni 2009 haben die beiden Migranten Berhan I. und Onur K. den Winsener  Dachdecker Thomas M. mit zwanzig  Tritten gegen den Kopf ermordet. Auslöser der Prügelattacke war, daß dieser sich weigerte, den bettelnden Ausländern 20 Cent zu geben. Daraufhin schlugen sie den Mann zu Boden und traten ihm den Schädel ein. Aufgrund der Videoüberwachung am S-Bahnhof Harburg konnten die Orientalen schnell identifiziert und in ihren Wilhelmsburger Wohnungen festgenommen werden. Beide Verbrecher sind schon vorbestraft. So hat einer von ihnen jemanden eine Glasflache ins Gesicht geschlagen. Das Amtsgericht Harburg führte jedoch einen Täter-Opferausgleich durch und sah auch bei den anderen Vergehen von einer angemessenen Bestrafung ab. Als Grund für ihr lasches Vorgehen gab die Justiz die Minderjährigkeit der Täter an. Ganz in dieser Diktion werden die beiden auch in diesem Fall nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags angeklagt. Weil beide Angeklagten zudem erst 17 Jahre alt sind, kommt auch hier wieder das Jugendstrafrecht zum Tragen. Ihr Verteidiger, Siegfried Schäfer,  fordert  sogar, die Bestrafung zur Bewährung auszusetzen. Der feine Herr Anwalt hat schon den Bahrenfelder Parkplatzmörder Suat G. (41) verteidigt. Dieser bekam damals 8  ½ Jahre. Am 3. Mai soll dieses mal das Urteil gesprochen werden. Es ist zu befürchten, daß erneut ein sogenannter Migrantenbonus gewährt wird und die Mörder mit einem Kuschelurteil davonkommen. So betont die Mutter eines der Angeklagten, daß dieser regelmäßig in die Moschee gehe. Sie geht wohl davon aus, daß dies in der BRD  strafmildert sei. Auch wir befürchten, daß fremde Sitten, Religionen oder Abstammungen in der BRD wie so oft zu einer günstigen Sozialprognose führen werden, so daß die Herren Migranten schon bald wieder auf die Menschheit losgelassen werden.

Das Ausländeraufenthaltsgesetz sieht  vor, daß Ausländer, welche zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt werden, abgeschoben werden können. Dies führt bei der derzeitigen Richterschaft oft dazu, daß Migranten auch bei Mord und Todschlag sowie schweren Sexualstraftaten regelmäßig mit Bewährungsstrafen davonkommen. „Schließlich können wir auf kein Talent verzichten“ (Originalzitat der CDU-Politikerin Maria Böhmer), offensichtlich auch, wenn dieses Talent nur in der Begehung von schwersten Straftaten liegt. Die NPD fordert die rigorose Abschiebung fremder Straftäter in ihre Heimatländer. Dies gilt auch, wenn diese durch Urkundenfälschung durch die Bundesdruckerei zu Paßdeutschen mutiert sind. Im Ausländeraufenthaltsgesetz ist festgelegt, daß Ausländer, welche ihre wahre Identität verschleiern oder falsche Angaben hierzu machen, ausgewiesen werden können. Auf dem gleichen Weg würde eine NPD in Regierungsverantwortung auch die Ausländer los, welche sich illegal in Hamburg aufhalten. Danach würden nämlich alle ausgewiesen werden, welche im dauerhaften Sozialleistungsbezug sind, und schon hätte die NPD die Ausländerquote fast halbiert. All dies ist schon jetzt möglich, ohne ein Gesetz zu ändern. Allein es fehlt in der BRD der Wille, die geltenden Gesetze anzuwenden, wenn die zum Nachteil der Zugewanderten sind. Die NPD hat den festen Vorsatz, Hamburg als eine deutsche Stadt zu erhalten.





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