Bezirksversammlung Altona will sich mißliebige politische Konkurrenz vom Halse halten
Am 12.4.2010 stellten die Bezirksfraktionen von CDU, SPD, GAL, DIE LINKE und FDP eine große Anfrage an das Bezirksamt Altona. Hintergrund sind die regelmäßigen NPD-Infotische, welche seit 2006 für viel Aufmerksamkeit im Bezirk gesorgt haben. Insbesondere im feinen Blankenese können es ein paar Deutschenhasser nicht ertragen, daß es immer noch eine Partei gibt, die deutsche Interessen vertritt. Nachdem Antifa-Rollkommandos sich regelmäßig bei ihren Angriffen blutige Nasen holten, kamen die Bezirksparteien nicht drum herum, sich selber die Finger schmutzig zu machen, wenn auch nur im rechtstaatlichen Sinne. So formulierten alle Parteien in bester Blockparteien-Manier einen Fragenkatalog, welcher darauf abzielt, zukünftig alle Infostände von Parteien oder Initiativen, welche sich nicht dem Diktat der politischen Korrektheit unterwerfen wollen, untersagen zu können. Das Rechtsamt des Bezirksamtes Altona weist zu Recht darauf hin, daß das Sondernutzungsrecht keine Vorbedingungen in bezug auf Verfassungstreue und ähnliche nebulöse Gesinnungsbekenntnisse vorsieht, sondern vielmehr das Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang hat. Dies gilt auch, wenn die Antragssteller sogenannte rechtsextreme Meinungen vertreten und die Werte der Verfassung (welche Verfassung auch immer) nicht teilen. Zudem seien auch Meinungen geschützt, welche auf eine grundlegende Veränderung der politischen Ordnung abzielen. Dies sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Man könnte also meinen, unsere für den 17.4 angemeldeten Infostände in Blankenese und Rissen könnten ordnungsgemäß durchgeführt werden; weit gefehlt in der angeblich freiheitlichsten Republik, die es je auf deutschem Boden ab. So untersagte das Fachamt für das Management des öffentlichen Raumes, in Kenntnis ihres rechtswidrigen Handelns, willkürlich einem Organ der politischen Willensbildung, in Gestalt der NPD Altona, das Grundrecht auf Mitgestaltung der öffentlichen Willensbildung durch Versagung der Erlaubnis zur Durchführung von politischen Infoständen. Deutlicher kann man seine demokratiefeindliche Gesinnung in Tateinheit mit Amtsmißbrauch nicht zur Schau stellen.
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