Aramäischer Mörder von Pascal muß sich nun doch vor Gericht verantworten


Entgegen der Ankündigung der Staatsanwaltschaft und der Medien von Anfang November muß sich der Mörder von Pascal E. nun doch vor Gericht verantworten. Der 27 jährige Aramäer mit türkischer Staatsangehörigkeit Mathias A. hatte am 23. Juni unseren Eißendorfer Landsmann Pascal E. mit sechs Messerstichen, davon zwei in das Herz, umgebracht. Zuvor ist der Zuwanderer schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Neben diversen Drogendelikten hatte er ein Jahr zuvor ebenfalls in der Bremer Straße Bernd S. angestochen. Einen russischen Staatsbürger hatte er, weil er sich von dessen russischen Sprache gestört fühlte, mit einem Messer in den Hintern gestochen. Sogar seine Schwester verletzte der noch bei seinen Eltern wohnende Hauptschulabbrecher mit einem Messerstich in die Wade, weil sie nicht ordentlich genug die Wohnung geputzt hätte. Erst einen Tag vor dem Mord wurde dem Verbrecher von der Polizei ein Messer abgenommen. Darauf entwendete er ein 14 Zentimeter langes Küchenmesser aus dem Haushalt seines Bruders und steckte dieses in seinen Hosenbund. Am Tattag gab er an, fünf Bier getrunken sowie einen Joint geraucht zu haben. Am Abend des 23. Juni erblickte er auf der anderen Straßenseite der Bremer Straße eine Gruppe von sieben Deutschen. Sie bestand aus sechs Jungen, einer davon war das spätere Opfer Pascal E. sowie dessen Freundin Julia. Mathias A. sprach die Frau mit dem unverschämten Spruch an: “Darf ich Sie nach Hause und ins Bett begleiten?“. Für diese Frechheit wurde er zurechtgewiesen, aber der aufdringliche Aramäer machte sich weiter an die junge Frau heran, obwohl sie in Begleitung ihres Freundes war und sowieso nichts mit dem aufdringlichen Zuwanderer zu tun haben wollte. Dies machte den „Türken“ so aggressiv, daß er sein Messer zog und auf die Gruppe einstach. Einer erlitt einen Stich in die Bauchdecke und Pascal zwei Stiche in das Herz und vier in den Bauch. Der Täter flüchtete in seine Wohnung, wusch zu vorgerückter Stunde seine Kleidung und das Messer. Danach versteckte er das Messer in einem Blumenkübel in der Nähe seiner Wohnung. Er beschwor mehrmals vor Gericht, an dem Messer und an seiner Kleidung wäre kein Blut sichtbar gewesen. Insgesamt soll er schon an sechs gefährlichen Körperverletzungen beteiligt gewesen sein, davon drei mit Messereinsatz und eine mit einer abgebrochenen Flasche. Einmal konnte er das Amtsgericht Harburg davon überzeugen, daß er in Notwehr gehandelt hätte, und er wurde freigesprochen. Da muß der Richter aber schon ein sehr gläubiger Mensch gewesen sein, um dem notorischen Messerstecher eine Notwehrsituation abzunehmen. Eine Messerstecherei 14 Monate vor der Mordtat in derselben Straße, bei der auch eine verbale sexuelle Belästigung durch Mathias A. der Streitauslöser war, wurde von der schwarz-grünen Justiz bis dahin noch nicht bis zu einer Verurteilung verfolgt. Der Täter plädiert auch in dem aktuellen Fall auf Notwehr. Er sei von der sechsköpfigen Gruppe grundlos attackiert und mit Faustschlägen bedacht worden, und er habe, um sein eigenes Leben zu schützen, das Messer eingesetzt. Die Gruppe sei selber schuld, daß einer von ihnen gestorben ist. Er wollte sich freiwillig von der Gruppe entfernen, nachdem er bei der Frau abgeblitzt sei. Er sei aber von der Gruppe umstellt und physisch angegriffen worden. So hätte er notgedrungen das Messer ziehen müssen. Er sei kein aggressiver Mensch. Diese Schutzbehauptung wurde vor Gericht von allen Zeugen widerlegt. Sogar die weinende Mutter Pascals wurde vor Gericht ausgelacht. Die Vertreter der Verteidigung legen dieses hochgradig asoziale Verhalten des Mathias A. auch noch zu dessen Gunsten aus, indem sie an diesem Verhalten festmachen wollen, daß der Aramäer schuldunfähig sei und statt ins Gefängnis lediglich in ärztliche Behandlung gehöre. So weit ist der 68er Ungeist in der Justiz schon fortgeschritten, daß schon völlig ungeniert Täterschutz vor Opferschutz gestellt wird und dies in einem umso größeren Ausmaß, umso fremder der Täter ist. Hoffentlich lassen sich Richter und Staatsanwalt nicht einschüchtern und für dumm verkaufen. Zumindest der Staatsanwalt macht einen guten Eindruck. Dieser war schon an der Verurteilung der Afghanensippe O. beteiligt, die einen „Ehrenmord“ beging und eines ihrer weiblichen Familienmitglieder tötete. Der Fall A. zeigt einmal mehr, daß bestimmte Verhaltensmuster eher kulturell bzw. biologisch als religiös begründet sind, da die Kinder der Familie A. die katholische Schule in Harburg mehr oder minder erfolgreich besuchten und die Aramäer eine christliche Minderheit in der weitgehend islamischen Türkei sind. Der Islam als solcher ist nicht das Hauptproblem, sondern die Menschen, die nicht nach Deutschland gehören.





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