Deutscher erschlagen – nur Bewährungsstrafe
Im “20-Cent-Prozess” wurde ein Dachdecker erschlagen, weil er sich weigerte, den Verbrechern 20 Cent zu geben. “Körperverletzung mit Todesfolge” sei das Vergehen, so das Hamburger Landgericht.
Was – natürlich – ausblieb war der “Aufstand der Anständigen”. Denn, und das ging in der Berichterstattung über diesen Fall fast völlig unter, der Täter, der mit einem Komplizen handelte, war, wie dieser, Türke. Das Opfer war Deutscher. Da muß der Täter also noch nicht einmal ins Gefängnis.
Wir wollen aber nicht so sehr auf die Richter schelten. Unsere Vorwürfe gelten vor allem der Politik, dem Gesetzgeber, der solche Gesetze schafft, die solche Schandurteile erst ermöglichen.
Und wir greifen auch die Presse an, die sich scheut, Täter und Opfer mit Namen und Nationalität zu benennen.
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