Direkter und indirekter Terror der pseudodemokratischen Deutschen gegen ihre nationalorientierte Minderheit
Im deutschen Bundestag befinden oder befanden sich Volksvertreter, die schwuren, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen zu wollen und die gewissermaßen im gleichen Atemzug erklärten; “Das Deutschtum gehört in die Mottenkiste” (G. Schröder, SPD), “Deutschland muß von außen eingehegt und von innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi verdünnt werden” (J. Fischer, B‘90/Grüne), “Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig” (J. Trittin, B‘90/Grüne), “wir brauchen mehr Moscheen in diesem Land, aber nicht in Hinterhöfen, sondern deutlich sichtbar” (J. Rüttgers, CDU), “Moscheen werden stärker als früher ein Teil unseres Stadtbildes sein” (A. MerkeI, CDU). Viele Abgeordnete haben diese deutschfeindliche Einstellung und verfolgen dieselben Ziele. Sie fördern die Bildung einer multiethnischen Gesellschaft und übertragen Souveränitätsrechte an die Europäische Union (EU). Im Parlament gibt es keinen Widerspruch zur deutschfeindlichen, antinationalen Politik. Eine nationale Opposition, die grundgesetzgemäß deutsche Interessen vertreten könnte, ist nicht vorhanden.
Die Ursachen für diesen Mißstand sind vielfältig. Nationale Parteien werden ausnahmslos von Medien und politischen Gegnern diskreditiert. Ihnen wird immer wieder vorsätzlich die Wahrnehmung ihrer Grundrechte verwehrt. Insbesondere die Möglichkeit zur Wahrnehmung des Versammlungsrechtes muß regelmäßig erst durch Gerichtsverfahren, meist über mehrere Instanzen, erstritten werden. Weitere Schikanen sind die Kündigung von Bankkonten, die Verweigerung von Räumen für Parteiveranstaltungen, die Sperrung von öffentlichen Geldern nach dem Parteiengesetz, um sie “finanziell auszutrocknen”. Nationale Parteien werden grundsätzlich alle als radikal, ausländerfeindlich oder neonazistisch verunglimpft. Es half der DVU nicht, daß ihr Gründer, G. Frey, größtmögliche Distanz zum Nationalsozialismus predigte. Es half auch den Republikanern (REP) nicht, daß ihr Gründer, Franz Schönhuber, beteuerte: “ich bin nicht ausländerfeindlich, ich bin deutschfreundlich”. Alle Parteien mit nationaler Ausrichtung wurden und werden in gleicher Weise schikaniert und terrorisiert. Auch der liberalkonservative «Bund freier Bürger”, vom ehemaligen FDP-Mitglied Manfred Brunner gegründet, dem namhafte Persönlichkeiten beitraten wie Karl Albrecht Schachtschneider, Joachim Starbatty und die ehemaligen Diplomaten Erwin Wickert und Hans Schauer, wurde als rechtspopulistisch diffamiert und erfuhr die gleiche “Behandlung” wie andere nationale Parteien. Auch diese Partei mußte Parteiversammlungen abbrechen, weil gewaltbereite Demonstranten, die „Putz-Truppe” von etablierten Parteien, Gastwirten drohten, ihre” Gaststätte zu “entglasen”, wenn die dort stattfindende Parteiveranstaltung nicht abgebrochen würde.
Manfred Brunner mußte erkennen, daß nationale Politik in Deutschland z.Zt. nicht möglich ist und gab seinen Versuch, mit einer eigenen Partei auf die Politik Einfluß zu nehmen, auf. Ein anderer Grund für die Abwesenheit einer Opposition zur antinationalen Politik im Bundestag ist die 5%-Sperrklausel im Wahlgesetz. Versuche, diese Sperrklausel über das Bundesverfassungsgericht (BVG) zu beseitigen, scheiterten.
Das BVG, das die Sperrklausel für Europawahlen für grundgesetzwidrig erklärte, hält sie für nationale Wahlen dagegen für grundgesetzkonform. Zweckmäßigkeitsüberlegungen führten zu dieser kuriosen Auslegung des Grundgesetzes, die auch als Rechtsbeugung betrachtet werden kann. Bundesregierungen sollen mit Hilfe der Sperrklausel zu stabilen Mehrheiten kommen. Viele kleine Parteien könnten diese verhindern. Mit einer stabilen Mehrheit kann eine Regierung alle ihre Gesetzesvorhaben verwirklichen. Muß das aber so sein? Gesetzesvorhaben, für die es in einem Parlament, dem auch mehrere kleine Parteien angehören, keine Mehrheit gibt, sind eben demokratisch nicht zu realisieren oder sollten mit Hilfe eines Vermittlungsausschusses so modifiziert werden, daß sie eine Mehrheit finden, so wie es auch bei Gesetzesvorlagen gehandhabt wird, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Im Bundesrat ist der Regierung keine Mehrheit gesichert, also sollte dies auch für den Bundestag akzeptiert werden.
Zur Sicherung einer stabilen Regierungsmehrheit dient auch der grundgesetzwidrige, hart an den Straftatbestand der Nötigung grenzende Fraktionszwang. Er kann von Kanzlern oder Kanzlerinnen nach historischem Vorbild zur eigenen “Ermächtigung” genutzt werden.
Um in Deutschland Demokratie zu verwirklichen, sollten die 5%-Sperrklausel im Wahlgesetz und der Fraktionszwang aufgehoben werden.
Tag der deutschen Zukunft 2012
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