Neuwiedenthaler Ausländerausschreitungen bleiben ungesühnt
Am 26.6.2010 hatten dreißig Zuwanderer fünf Polizisten verprügelt. Ein Polizist wurde dabei lebensgefährlich verletzt und musste zwischenzeitlich um sein Augenlicht bangen. 17 Angreifer wurden gefaßt. Alle hatten einen sogenannten Migrationshintergrund und waren polizeibekannt. Seit dem 15. Dezember 2010 wurde an 41 Verhandlungstagen vor der Großen Strafkammer 28 verhandelt. Den Vorsitz hatte eine gewisse Birgit Woitas aus Tonndorf. Diese hatte schon einmal bei einem schweren Fall von Ausländergewalt ein höchst fragwürdiges Urteil gesprochen: In der Nähe der U-Bahnstation Niendorf-Markt wurde Matthias R. von zwei Angreifern brutal verprügelt und ist seitdem ein Pflegefall. Nehat H. hatte ihm mit der Faust in das Gesicht geschlagen, nachdem er sich schützend vor seine Freundin gestellt hatte. Diese wurde vorher sexuell belästigt. Nur weil das spätere Opfer über 1,90 Meter groß ist, ging die Richterin Birgit Woitas von einer Art Notwehr aus. Matthias R. wurde also rein prophylaktisch verprügelt. Dieser hatte während der einseitigen Auseinandersetzung noch nicht einmal zurückgeschlagen oder gepöbelt und wurde trotzdem solange gemeinschaftlich mit Tritten und Schlägen traktiert, bis er zum Pflegefall wurde. Man darf wohl ab einer gewissen Körpergröße nicht mehr aufrecht durch Deutschland gehen und muß vor aggressiven Zuwanderern den Bückling machen. Deutschen wird bei Auseinandersetzungen mit Ausländern das Notwehrrecht fast immer abgesprochen, während es bei gegenteiliger Konstellation auf abenteuerlichster Art und Weise herbeidefiniert wird. Man denkt an die Ausschreitungen von aggressiven Indern auf dem Volksfest von Mügeln, welche erst von zivilcouragierten Deutschen unterbunden werden konnten. Der Rückzug der Inder in eine benachbarte Pizzeria wurde von der Presse zu einer ausländerfeindlichen Hetzjagd durchs ganze Dorf umgelogen. Richterin Woitas verhängte im Niendorfer Fall lediglich Geldstrafen zwischen 1.500 und 5.250 Euro. Diesmal ist das Urteil ähnlich pervers. Die angeklagten Migranten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zeugenaussagen der betroffenen Polizisten wären widersprüchlich. Der 17-fach vorbestrafte Amor S. aus Tunesien soll sogar finanziell entschädigt werden. Dieser wird damit in Verbindung gebracht, 1997 Mirko S. in den Tod getrieben zu haben und mit seiner Ausländerbande ganz Neuwiedenthal in Angst und Schrecken versetzt zu haben. Unserer leider viel zu früh verstorbene ehemaliger Landesvorsitzender Jürgen Rieger hatte schon vor Jahren süffisant festgestellt, daß Ausländer erst angemessen bestraft werden, wenn der erste Richter oder Staatsanwalt von diesen umgebracht wurde. Einmal mehr ist bewiesen, daß die NPD -Forderung nach kurzen Prozessen für kriminelle Ausländer aktueller denn je ist. Es müssen nicht erst Unsummen von Steuergeldern an 41 Verhandlungstagen ausgeben werden, wenn dann doch unter dem Dogma verfahren wird: Es kann nicht sein, was nicht sein darf und kriminelle Migrationshintergründler mit einem Grinsen im Gesicht den Gerichtssaal verlassen.
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