Post muß Schwarzem 5.400 Euro Entschädigung zahlen
Der 38-jährige Leon O. von der Elfenbeinküste, der derzeit in Borgfelde wohnt, hat sich zweimal als Briefträger bei der Post beworben. Diese hat sich aber gegen ihn entschieden, da ihr O.s Deutschkenntnisse für die Briefsortierung nicht ausreichend erschienen. Da Ausländer es gewohnt sind, daß für Sie gleich der rote Teppich ausgerollt wird, schreien sie Zeter und Mordio, wenn es einmal nicht so ist.
Nachdem die Anzeige der Post nach der Ablehnung weiterhin in der Zeitung erschien, befaßte sich eine Frau Weiß von der Beratungsstelle gegen Diskriminierung mit dem Fall und riet Leon O., vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Das Arbeitsgericht war der Ansicht, daß Sprachtests Menschen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache benachteiligen und sprach dem Neger eine Entschädigung von 5.400 Euro zu. Der Richter berief sich auf das von Rot-Grün eingeführte Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, daß bei gleicher Qualifikation mit Deutschen, in der Praxis der Ausländer den Arbeitsplatz bekommen muß, da ansonsten obiger Fall zum Tragen kommt. Derartige Absurditäten, welche von der NPD vorhergesagt wurden, sind von allen Bundestagsparteien erwünscht. 5.400 Euro Entschädigung für zwei Bewerbungen im Monat sind ein Betrag, mit dem sich bei monatlicher Wiederholung gut bis ins hohe Rentenalter leben läßt. Bereiten Sie diesem Irrsinn ein Ende und unterstützen Sie die einzige für Deutsche noch wählbare Partei: Die NPD!!!
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