Türken angeklagt wegen Sozialbetrug im Stadtteil Harburg


Die Türkensippe C. ist 1985 nach Deutschland eingereist und stellte einen Asylantrag. Sie gaben an, staatenlose Kurden aus dem Libanon, die angeblich von Türken verfolgt würden, zu sein. Als vermeintliche Libanesen konnten sie als Geduldete in Deutschland bleiben. Bei einer routinemäßigen Überprüfung ihrer Duldung wurde festgestellt, daß sie einen Buchstaben verwendeten, welcher nur in der Türkei vorkommt. Hätten sie angegeben, daß sie in Wirklichkeit aus der Türkei stammen, hätten sie keine Sozialleistungen erhalten und wären schon längst ausgewiesen worden.


So wurde nun vor dem Amtsgericht Harburg über den Sozialbeitrug der Asylbetrüger-Familie verhandelt. Die Staatsanwaltschaft und der Amtsrichter Ulf Panzer sahen es als erwiesen an, daß es sich bei der Familie C. um Türken handele, trotzdem wurden sie freigesprochen.


Der Richter begründete sein politisch korrektes Urteil damit, daß sich die Familie C. als Deutsche fühlen, deutsche Schulen besuchen und deshalb kein Betrug unterstellt werden könne. Da einzelne Familienmitglieder bereits seit 1999 einen BRD-Paß besitzen und Sozialbetrug nach 4 Jahren verjährt, könne nicht davon ausgegangen werden, daß ein strafbares Handeln vorliege. Auch müsse der besondere Hintergrund gewürdigt werden, daß es der Familie gelungen sei, sich in Harburg zu integrieren. Die Angeklagten sind freizusprechen, die Gerichtskosten fallen der Staatskasse zu. So weit der Richter des Amtsgerichts Harburg. Zum Glück legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Es bleibt zu hoffen, daß das Landgericht Hamburg nicht nur formal ein Urteil im Namen des deutschen Volkes sprechen wird. Die Türkensippe hat sich an Sozialleistungen einen Betrag in fünfstelliger Höhe erschlichen.


Im benachbarten Landkreis Harburg haben staatenlose Kurden, die sich als Libanesen ausgaben und einen Asylgrund erfunden hatten, sich 4,5 Millionen Euro erschlichen.


Der Schwindel ist aufgeflogen, weil sie fast alle den gleichen Nachnamen angaben und angeblich fast alle aus dem gleichen Dorf kamen. Zwischenzeitlich wurden ihre Kinder eingebürgert und deshalb können diese hochkriminellen und sozialleistungsbetrügenden Türken leider nicht abgeschoben werden. Laut Polizeiinspektion Harburg sind 111 der 282 Familienmitglieder mit insgesamt 165 Verurteilungen im Bundeszentralregister registriert!! Dabei ging es hauptsächlich um Raub, Erpressungen, Körperverletzungen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.


Viele der Ausländer sind kriminell, sehr viele Leben von Sozialleistungen, sind aber in Harburg bestens integriert. Es ist an der Zeit, daß sich die Ausländerbehörden nicht nur als Ausgabestelle für BRD-Ausweise verstehen, sondern Ausländer, die kriminell werden, dauerhaft von Sozialleistungen leben oder anderweitig gegen die Interessen der BRD verstoßen, abgeschoben werden. Aber dafür müssen erstmal die handelnden Personen  in den Behörden ausgetauscht werden, da sich diese zumeist aus antideutschen Volksfeinden aus den Reihen der Systemparteien zusammensetzen.


Die NPD verspricht dagegen, bei einer Regierungsübernahme eine kompromißlose Bekämpfung des ausländischen Mißbrauchs der Sozialsysteme!






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