Lobby
(Amerikan.: ?Vorraum des Parlaments?) Als Lobby bezeichnet man eine außerparlamentarische Gruppe, die das Parlament zugunsten ihrer Sonderanliegen beeinflussen will. Ein von Lobbyisten abhängiges Parlament kann natürlich die ?freie Willensbildung? der gewählten Abgeordneten nicht mehr verfassungsgemäß wahrnehmen. Der Demoliberalismus wird vom Lobbyismus rasch an die Grenze des dauernden Verfassungsbruches gebracht. Der hohe sittliche Anspruch, den die Liberalisten dem Parlament zubilligen, gerät durch die bestechlichen Lobbyisten zum Trauerspiel.
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