Staatlich regulierter Monopolmarkt, ein wirtschaftspolitisches Zukunftsmodell??
JN Hamburg bezieht Stellung
Ein Monopolmarkt ist bekanntlich eine Situation, in der für ein ökonomisches Gut ausschließlich ein Anbieter existiert. Dies führt oft dazu, daß der sogenannte Monopolist bei der gesetzten Höhe des Marktpreises nicht auf Marktkonkurrenten Rücksicht nehmen muß, die ihn eventuell unterbieten würden. Um seinen Gewinn zu maximieren, muß ein Angebotsmonopolist berücksichtigen, daß höhere Preise zu einem Rückgang der Nachfrage am Markt führen.
Konträr zum Monopol- und Oligopolmarkt steht der vollkommende Markt, bzw. die vollkommende Konkurrenz, in welcher unendlich viele Anbieter ihr Produkt zu differenzierten Preisen anbieten können. Der Marktpreis wird hierbei durch die Branchennachfrage und das Branchenangebot bestimmt, sodaß beispielsweise ein Unternehmen in einem vollkommenden Markt Preisnehmer und nicht Preissetzer ist, wie im definierten Begriff des Monopolmarktes.
Grundsätzlich geprägt ist das gesunde Gleichgewicht eines Finanzmarktes von fairem Angebot und Nachfrage.
Genau drei ökonomische Zustände können bei dieser Wechselwirkung vorliegen. Dies ist zum einen der verheerende Fall, daß das Angebot größer als die Nachfrage ist. Dieses Überangebot führt relativ zügig zu einem extremen Preisverfall, zu der sogenannten Deflation!
Der zweite mögliche Zustand in einer Volkswirtschaft ist, daß die Nachfrage gegenüber dem Angebot überwiegt. Dies führt dann schließlich, aufgrund des hohen Interesses zum Anstieg des Produktpreises.
Der eventuell optimalste Zustand ist hingegen, daß Angebot und Nachfrage ausgeglichen sind und die Konsumenten bzw. Bürger nach den Gütern nachfragen, welche auf dem Markt existieren.
Verschiedene Wirtschaftsexperten sprechen bei diesem Zustand auch von einer sogenannten Angebot/Nachfrage-Stagnation!
Die Eingriffe eines souveränen Nationalstaates bzw. dessen vom Volk legitimierte Regierung in seinen inländischen Finanzmarkt ist ein grundsätzliches Recht!
Die sogenannte Marktintervention ist zwingend notwendig, um Preise zu regulieren. Praktisch setzt der Staat dabei einen Preis unterhalb des Marktpreises fest, sodaß dadurch die Grundlage für die Schaffung einer Preisobergrenze entsteht. Ungerechtigkeiten, bzw. massiver Wucher von einigen Unternehmen werden dadurch vom Staat gezielt unterbunden.
Die konzeptionelle Vorstellung unseres ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden und idealistischen Rechtsanwaltes Jürgen Rieger war es stets, den sogenannten 3. Weg zu gehen. Nämlich, den Marktwettbewerb unter staatlicher Kontrolle mit ablaufen zu lassen.
Historischer Pionier der Theorien des Monopols war der Ökonom und Mathematiker Augustin Cournot, welcher maßgeblich Stellung zu den verschiedenen Marktformen nahm und die Nachfrage als eine Funktion des Preises betrachtete, wobei der Preis die unabhängige , die nachgefragte Menge die abhängige Variable war.
Renommierte Kritiker des Monopolmarktes, wie Martin Luther und Karl Marx, sahen sich geistig stets im Widerstand gegen diese Marktform. Genannt sei vor allem der erste deutsche Nationalökonom Martin Luther. Er war der Auffassung, daß Monopolisten, welche den Zins und Wucher zu verantworten haben, die Höchststrafe verdienen, da sie erstens ihre Monopolstellung gnadenlos ausnutzen, um ihren Gewinn bzw. Profit zu maximieren, als auch, da sie die Not der eigenen Landsleute, welche am Existenzminimum leben, mißbrauchen würden.
Ethische Grundsätze und Moral stellen den Zins, den Wucher, als potentielle Eigenschaften eines kapitalistischen Finanzmarktes treffend in Frage. Martin Luther behauptete, daß, gemessen an der Gesamtbevölkerung, ein überproportionaler Teil der Geldgeber und Monopolisten mosaische Wurzeln hatte.
Diese herausragende ethnische Minderheit verstand es getreu nach Jean Baptiste Colbert im Geld ein bedeutendes wirtschaftspolitisches Elixier zu erkennen und maßgeblich unter ihre Kontrolle zu bringen. Dies geschah unter anderem durch eine kompromißlose Zinspolitik; und zwar gerichtet gegen die einheimische deutsche Bevölkerung, aber auch durch die Ausschaltung von Konkurrenten, indem man durch Niedrigpreise Verluste in Kauf nimmt, um den Konkurrenten solange zu unterbieten, bis er insolvent ist. Dies ist moralisch verwerflich, allerdings eine ökonomische Leistung, die objektiv gesehen Anerkennung verdient.
Wir als junge Nationalrevolutionäre von der JN-Hamburg werden dem Organisationsapparat von Frau Knobloch, Michel Friedman und Dieter Grauman nicht den Gefallen tun und uns in Verachtung oder in eine aufgebrachte emotionale Haltung bewegen, sondern drücken unsere Bewunderung für ihr ökonomisches Geschick aus.
Rational betrachtet wissen wir selbstverständlich dabei, daß wir dessen Geistes-, Meinungs-und Finanzmonopol kompromißlos brechen würden. In diesem Zusammenhang sei auf die Schrift des deutschen Kollegs verwiesen, welche im August 2000 den Aufstand der Anständigen proklamierte und das Verbot einer ökonomisch und politisch einflußreichen Organisation in der BRD forderte.
Die Alternative der JN Hamburg zu den verschiedenen negativen Auswirkungen beider Finanzmarktformen sind klare, deutliche und auf Gesetzesgrundlage manifestierte Spielregeln auf dem deutschen Finanzmarkt bzw. in einer neu zu gestaltenden nationalen und sozialistischen Volkswirtschaft! Ein Monopol wäre bei klaren Richtlinien für die Unternehmen in einem vollkommenden Markt nicht mehr sinnvoll, da der Staat Obhut hält, daß alle Abläufe gerecht ablaufen!
Der Hamburger Soziologe Dr. Reinhold Oberlercher äußert treffend in einem Artikel, daß Wirtschaftskrise, Dekadenz, Depression, Machtverfall zu einer Krise des kapitalistischen System von großen Ausmaße führen kann. Dort gilt es nach Auffassung der JN Hamburg gezielt anzuknüpfen, um eine revolutionäre Veränderung im Sinne einer gerechten, solidarischen und selbstbestimmten deutschen Volkswirtschaft, fernab von Fremdbestimmung und Ausbeutung herbeizuführen.
Tag der deutschen Zukunft 2012
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